Bericht des Vorstands 2014

Rahmenbedingungen nehmen Form an

Internationale Wettbewerbsfähigkeit – oberstes Ziel

Der Finanzplatz Schweiz mit seinen bekannten traditionellen und kulturellen Vorteilen braucht Initiativen, welche das Erbringen von transparenten Swiss Banking Dienstleistungen stärkt. Die Banken haben grosse Anstrengungen unternommen, den Übergang in ein steuertransparentes Private Wealth Management voranzutreiben. Im operationellen Bereich sind Schweizer Banken einmalig: Wer in der Schweiz ein Konto eröffnet, Zahlungen abgewickelt oder eine Produktauswahl getroffen hat, weiss die Qualität und Zuverlässigkeit des Swiss Banking zu schätzen. Die Voraussetzungen, den Finanzplatz weiter zu entwickeln, sind also zweifellos vorhanden.

Damit die Branche ihr volles Potential entfalten kann, braucht sie entsprechende Rahmenbedingungen. Die vielen und vielfältigen, oft durch internationale Organisationen ausgelösten Regulierungen erhöhen die Fixkosten der Banken. Dadurch sind vor allem die kleinen Banken stark betroffen. Sie betrachten jene Vorgaben, welche an der Situation grosser, international tätiger Institute ausgerichtet sind, als eine unnötige Überregulierung.

Die internationalen Standards und verschiedene schweizerische Regeln müssen angemessen umgesetzt werden, um Wettbewerbsfähigkeit und Standortattraktivität der Schweiz zu erhalten. Der Bundesrat hat darauf verzichtet, neben der Anleger- und Systemstabilität explizit die Wettbewerbsfähigkeit als drittes Ziel in das Finanzmarktaufsichtsgesetz aufzunehmen, um einen potentiellen Zielkonflikt zu verhindern. Doch der Spagat zwischen Anlegerschutz und Systemstabilität einerseits und Attraktivität des Bankenplatzes andererseits muss besser gelingen. Schliesslich ist die Attraktivität des Finanzplatzes ein Indikator dafür, wie Investoren die Qualität des Anleger- und Systemschutzes beurteilen. Eine geringe Attraktivität resultiert nicht zwingend aus ungenügendem Schutz, sondern kann auch die Reaktion der Anleger auf Über- oder Fehlregulierung sein. Der „Schlussbericht der Expertengruppe Brunetti zur Finanzplatzpolitik“ hat zu Recht den Regulierungsprozess thematisiert. Die Diskussion darüber soll auch in der „Nach-Brunetti-Phase“ mit allen Beteiligten weitergehen.

Regularisierung der Vergangenheit – das nächste Kapitel

In den letzten Jahren waren viele Banken sehr stark mit dem US Programm zur Regularisierung der Vergangenheit beschäftigt. Im laufenden Jahr konnten zwei Banken mit den US-Behörden ein „non-prosecution agreement“ abschliessen. Hoffnung keimt, dass damit der Anfang des Endes dieses Kapitels eingeläutet worden ist. Die Aussagen der Vorsteherin des Finanzdepartementes, sie sei nach einem Gespräch mit dem US Department of Justice zuversichtlich, dass Lösungen im Laufe dieses Jahres gefunden werden können, stimmen optimistisch.

Mit Italien konnte die Schweiz eine Vereinbarung abschliessen, welche die Regularisierung der Vergangenheit und gleichzeitig die Unterzeichnung einer auf Art. 26 des OECD Musterabkommens basierten Amtshilfeabkommen ermöglicht. Mit Frankreich wurden die Irritationen beseitigt – ob nun ein dauerhafter „paix fiscal“ geschlossen wurde, wird sich zeigen. Mit Griechenland wird über ein Offenlegungsprogramm diskutiert als Vorbereitung zu einem automatischen Informationsaustausch mit den EU-Staaten.

Informationsaustausch

Seit sich der Bundesrat zur Einführung des automatischen Informationsaustausches bekannt hat, bestimmt dieses Thema die bankenpolitische Agenda. Der Vorschlag des Eidg. Finanzdepartements, die entsprechenden Musterabkommen der OECD zu übernehmen, wird durch den Bankensektor unterstützt. Von Bedeutung für die Auslandsbanken ist, dass die gelieferten Kundendaten entsprechenden Datenschutzregeln unterstehen, das Spezialitätenprinzip gilt, und Reziprozität nicht nur garantiert, sondern auch gelebt wird. Zudem unterstützen die Banken den Bundesrat, wenn er das Unterzeichnen eines bilateralen Vertrags mit einem Offenlegungsprogramm des Partnerstaates und einer Diskussion über den Marktzugang verknüpft.

Bei einem Treffen unseres Vorstands mit einer hochrangigen Funktionärin der OECD wurde die Bedeutung des Datenschutzes und der Informationssicherheit eingehend diskutiert. Im laufenden Jahr wurde dieser Dialog am jährlichen Pressegespräch des Verbands weitergeführt. Die OECD ist sich der Tragweite des Themas bewusst und begrüsst es, dass die Schweiz aktiv an der Weiterentwicklung der bestehenden Empfehlungen mitarbeiten will.

Im 2015 werden die Banken FATCA eingeführt haben. Die Schweiz hat Schritte unternommen, mit den USA den Übergang vom Modell 2 zu Modell 1 zu verhandeln, so dass der Austausch von Informationen mit den verschiedenen Ländern möglichst einheitlich erfolgen kann.

In der bankenpolitischen Diskussion wird der automatische Informationsaustausch in den kommenden Monaten wohl durch die zweite Phase der FATF „Peer Review“ verdrängt werden. Nach schwierigen Verhandlungen haben es die Schweizer Unterhändler erreicht, dass die Schweiz zur zweiten Phase zugelassen wird. Die Schweiz hat Ende 2014 das Geldwäschereigesetz an die FATF-Empfehlungen angepasst, und die FINMA hat eine entsprechende Verordnung veröffentlicht. Auch die Sorgfaltspflichtvereinbarung der Schweiz. Bankiervereinigung wird auf den 1. Januar 2016 in Kraft treten und verschiedene Forderungen der internationalen Organisation berücksichtigen. Es wird sich zeigen, ob das Schweizer Normenwerk mit den FATF Vorgaben kompatibel ist oder noch angepasst werden muss.

Die neue Finanzmarktarchitektur

Das Eidg. Finanzdepartement wollte nicht nur die Börsen- und Bankenregulierung revidieren, sondern die Schweizer Finanzmarktarchitektur neu ausgestalten und in je ein Gesetz zur Finanzmarktinfrastruktur, zu Finanzdienstleistungen und zu Finanzinstituten überführen.

Dabei hat das Finanzinfrastrukturgesetz gute Chancen, in der vorgeschlagenen Form in das Schweizer Recht übernommen zu werden. Es war den Auslandsbanken ein Anliegen, dass das Gesetz den ungehinderten Zugang zum EU-Kapitalmarkt ermöglicht. Abweichungen von der EU-Vorlage würden das grenzüberschreitende Geschäft erschweren – dies liegt nicht im Interesse des Schweizer Finanzmarktes.

Auf Grund der Vernehmlassungen hat der Bundesrat entschieden, die beiden anderen Gesetzesentwürfe in veränderter Form dem Parlament vorzulegen. Das Eidg. Finanzdepartement hat die in der Vernehmlassung geäusserten Bedenken zur vorgeschlagenen Rechtsdurchsetzung berücksichtigt. Diese Anliegen werden entweder in anderen Gesetzesvorlagen weiterverfolgt oder ganz fallen gelassen.

Der Ausbau des Anlegerschutzes wird hingegen in einer Botschaft zum Finanzdienstleistungsgesetz konkretisiert. Die Auslandsbanken haben diesen Teil des Gesetzesentwurfs im Grundsatz unterstützt. Begrüsst haben sie auch die Überwachung der Vermögensverwalter sowie die Zertifizierungspflicht der Kundenberater. Diese Vorschläge sind nun aus dem Gesetzesvorschlag ausgesondert worden. Sie werden anderswertig weiter verfolgt. Allerdings gibt sich das Eidg. Finanzdepartement über Form und Zeitpunkt noch bedeckt.

Weiterbildung und Zertifizierung der Kundenberater

Die Auslandsbanken haben im laufenden Jahr ihre Initiative für ein Weiterbildungsprogramm für Relationship Manager weitergeführt. In drei Seminaren wurde das Programm mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Mitgliedsbanken durchgeführt. Es hat sich bestätigt: Die Ausbildung von Wealth Managern darf sich nicht auf technisches Finanzwissen und „cross-border“-Regeln beschränken. Die Kundenbeziehung im viel beschworenen „neuen“ Wealth Management stellt grosse Anforderungen an die Kommunikationsformen und -mittel. Beratung tritt anstelle des Verkaufs.

Diese Pilotprojekte haben den Vorstand des Verbands in seiner Ansicht gestärkt, dass der Inhalt des Programms einem grossen Bedürfnis entspricht. Es ist jedoch nicht Aufgabe des Verbandes, Kurse anzubieten. Auch sollte ein solches Programm nicht nur Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Auslandsbanken, sondern allen interessierten Beschäftigten des Finanzplatzes offenstehen. Der Verband hat daher begonnen, mit dem Swiss Finance Institute die Integration des Programms in dessen Angebot zu diskutieren.

Konsolidierung

Die Berichte über Auslandsbanken, die ihre Geschäftstätigkeit in der Schweiz aufgeben, häufen sich. Acht Auslandbanken haben gemäss FINMA den Schweizer Markt 2014 verlassen, und bereits im laufenden Jahr haben ausländische Institute ihre Geschäftstätigkeit aufgegeben oder ihren Rückzug aus der Schweiz angekündigt. Mit 118 Instituten bleiben die Auslandsbanken allerdings nach wie vor die grösste Bankengruppe in der Schweiz: Anfangs 2014 beschäftigten sie über 18‘000 Personen in der Schweiz. Die Auslandsbanken bleiben in den drei regionalen Finanzzentren von grösster Bedeutung: In Genf arbeiten 43% und im Tessin 32% aller Bankangestellten in einer Auslandsbank. 13% sind es in Zürich – ein beträchtlicher Anteil angesichts der dortigen Dominanz der beiden Grossbanken.

Verbandsarbeit

Zentral bleibt das Tagesgeschäft mit über 50 Veranstaltungen und regelmässigen Informationsschriften zu regulatorischen Fragen. An drei Lunches mit den CEOs der Mitgliedsbanken wurden die Arbeit des Verbands und seine Vertretung in der Schweiz. Bankiervereinigung diskutiert und Verbesserungsvorschläge besprochen. Wie bis anhin trafen Vertreter des Vorstands das Direktorium der Schweiz. Nationalbank und Mitglieder der FINMA. In Paris und in einem Pressegespräch in Zürich diskutierte der Vorstand auch die Einführung des automatischen Informationsaustauschs direkt mit einer Vertreterin der OECD.

Dabei ist der Verband mehr denn je auf die Unterstützung der Mitgliedsbanken angewiesen. Nur so ist es möglich, die Auslandsbanken in der Schweiz. Bankiervereinigung und gegenüber den Behörden zu vertreten. Allen Personen, die unsere Arbeit mitgestalten und sich für die Anliegen der Auslandsbanken und des Verbandes einsetzen, danken wir an dieser Stelle. Keine Mutationen gab es bei den Vertretungen unseres Verbands in den Kommissionen der Schweiz. Bankiervereinigung.

Änderungen gab es im Berichtsjahr im Vorstand. Franco Morra, CEO HSBC Private Banking (Suisse) SA, übernahm die Präsidentschaft von Alfredo Gysi. Neben dem Präsidenten nehmen im Vorstand Einsitz: Die beiden Vizepräsidenten Marco Bizzozero, CEO Deutsche Bank (Schweiz) AG, und Stefano Coduri, CEO BSI SA (neu), der neu gewählte Quästor Mauro de Stefani, Präsident der Generaldirektion Banca Popolare di Sondrio (Suisse) SA, sowie Guillaume Lejoindre, Präsident des Verwaltungsrats Société Générale Private Banking (Suisse) SA, Pierre Alain Bracher, Vizepräsident des Verwaltungsrats Bank J. Safra Sarasin AG, Benoit Dumont, Präsident des Verwaltungsrats J.P. Morgan (Suisse) SA, Heinrich Henckel, CEO LGT Bank (Schweiz) AG, sowie die beiden kooptierten Hervé Catala, CEO Crédit Agricole (Suisse) SA, und Adrian Nösberger, CEO Schroder & Co Bank AG.

Zurückgetreten sind Catherine Weir, Managing Director/City Country Officer, Citibank (Switzerland) AG, José Pedro Caldeira da Silva, CEO Banque Privée Espirito Santo SA, und Soren Mose, CEO Saxo Bank (Schweiz) AG.

Sein Amt als Prüfer niedergelegt hat Niels Hansen, Jyske Bank (Schweiz) AG. An seiner Stelle wird Frau Anastassiya Mächler, Investec Bank (Switzerland) AG, kooptiert. Den Zurückgetretenen danken wir für ihr Engagement für unseren Verband. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit den Neugewählten.

Zürich, Mai 2015

31 July 2015