Bericht des Vorstands 2015

Positives Denken in einem herausfordernden Umfeld

Die Anzahl Auslandsbanken ging im vergangenen Jahr weiter um sieben Institute zurück. Ende 2015 waren noch 111 Banken mit ausländischem Hauptaktionär in der Schweiz tätig. Auch im laufenden Jahr werden weitere Marktaustritte zu verzeichnen sein; einige Institute haben ihren Rückzug aus der Schweiz bereits kommuniziert und wickeln derzeit ihre Geschäftstätigkeit ab. Umgekehrt hat eine chinesische Bank letzes Jahr eine Banklizenz erhalten, und ein ehemaliger Effektenhändler ist neu als Bank tätig.

Die öffentliche Aufmerksamkeit ist stark auf die Anzahl lizenzierter Banken ausgerichtet, doch wird dies dem Strukturwandel der Branche nicht gerecht. Denn die Anzahl Institute, die in der Schweiz verwalteten Vermögen und die Mitarbeiterzahlen im Finanzsektor sind heute vergleichbar zu den Zahlen vor etwa 10 Jahren. Des weiteren ist die Konsolidierung nur ein Aspekt der Umstrukturierung der Finanzdienstleistungsanbieter. Verlagerungen von Aktivitäten in andere Buchungszentren innerhalb einer Gruppe, und das starke Wachstum in ausländischen Konzerneinheiten, sind genauso Teil dieses Umstrukturierungsprozesses wie die geographische Verschiebung der Wachstumspole. Und auch innerhalb der Schweiz lassen sich Strukturveränderungen beobachten. Viele Auslandsbanken haben als Ergänzung zum Private Banking andere Aktivitäten aufgebaut, insbesondere Corporate Banking und Trade Finance.

Darüber hinaus zeigt sich ein verstärktes Interesse am Standort Schweiz unter ausländischen Nichtbanken-Finanzdienstleistern. Dies reflektieren die Mitgliedszahlen unseres Verbandes: Von den 122 Mitgliedern (März 2016) sind 19 Fondhäuser. Im Vorjahr betrug diese Zahl noch 11 (von 118 Mitgliedern). Diese Entwicklung hat einen aufsichtsrechtlichen Hintergrund. Das Kollektivanlagegesetz schreibt neu auch für Fonds mit Vertrieb ausschliesslich an qualifizierte Anleger vor, einen Vertreter und eine Zahlstelle zu bezeichnen. Mehr als 2000 ausländische Fonds haben sich den neuen gesetzlichen Vorgaben angepasst. Die gestiegene Zahl von lizenzierten Vertretern ist aber auch ein Indiz, dass die Vermögensverwaltung in der Schweiz nach wie vor über eine sehr hohe Attraktivität verfügt. Der Schritt in den Status einer lizenzierten Einheit – mit den entsprechenden Aufwendungen – würde sonst nicht gemacht werden.

Die Struktur des Finanzplatzes wird sich nochmals stark verändern, wenn unabhängige Vermögensverwalter einer prudentiellen Aufsicht unterstellt werden sollten. Zusammenschlüsse und neue Organisationsformen wären dann in diesem Marktsegment zu erwarten.

Strategie

Im vergangenen Jahr haben die Banken in der Schweiz mit der Erledigung offener Dossiers weitere Schritte zur Vergangenheitsbewältigung getätigt. Das Thema US-Programm ist zwar noch nicht bei allen Banken abgehakt, und Staatsanwaltschaften in Deutschland belangen weiterhin Schweizer Banken und ihre Mitarbeitenden.

Allerdings konnte das Abkommen mit Italien nach langen Verhandlungen unterzeichnet werden. Damit ergibt sich im grenzüberschreitenden Geschäft eine erhöhte Rechtssicherheit. Das neue Geldwäschereigesetz und die Sorgfaltspflichten entsprechen den Vorgaben der FATF (Financial Action Task Force), und die gesetzliche Basis für den automatischen Informationsaustausch gemäss OECD-Standard ist ebenfalls geschaffen worden. Das Schweizer Regelwerk entspricht nun weitgehend den internationalen Standards. Dazu gehören auch die Vorgaben des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht. Eine Peer Review hat die Schweizer Kapital- und Liquiditätsregeln als mit den Basel III-Vorgaben übereinstimmend erachtet.

Als letzte grosse Hürde zur internationalen Kompatibilität steht die diesjährige zweite Phase der Peer Reviews des Global Forums an. Im Fokus steht die Praxis der administrativen Amtshilfe. Die Schweiz wurde wegen ihrer angeblich restriktiven Haltung bei gestohlenen Daten im Vorfeld stark kritisiert. Allerdings besteht kein OECD-Standard, der einen anderen Umgang vorschreibt.

Die Umsetzung der verbindlichen internationalen Vorgaben in den letzten Jahren hat auch die Grenzen des nationalen Gestaltungsspielraums aufgezeigt. In Peer Reviews wird sehr formalistisch die wortgetreue Umsetzung der internationalen Standards geprüft. Auch wenn ein Ziel mit anderen gesetzlichen Grundlagen erreicht werden könnte, würde dies als Verstoss gegen die Standards und damit als Mangel gewertet. Schweizer Politik und Banken werden in Zukunft ihre Taktik diesem Faktum anpassen müssen. Statt abweichende Lösungen vorzuschlagen müssen wir den Interpretations- und Gestaltungsspielraum nutzen, welche uns internationale Vorgaben bieten. Gleichzeitig müssen wir konsequent auf nationale, von den Standards abweichende oder über die Standards hinausgehende Zusatzanforderungen verzichten. Diese Swiss Finishes sind unserer Konkurrenzfähigkeit abträglich, wie auch die ungenutzten Gestaltungsfreiräume. Wir können uns dies nicht leisten: Denn die Schweizer Wirtschaft produziert im internationalen Vergleich mit relativ hohen Kosten. Der starke Schweizer Franken hat diesen Wettbewerbsnachteil noch akzentuiert. Der Verzicht auf unnötige add-ons kann diesen Standortnachteil wenigstens teilweise kompensieren.

Soll die Schweiz ihre Gesetzgebung auch an EU-Vorgaben anpassen? An den Gesetzen zur Finanzmarktinfrastruktur, dem Finanzdienstleistungsgesetz und dem Finanzinstitutsgesetz schieden sich die Geister von Beginn weg. Ein Verlust der Souveränität, monieren die einen, Klarheit in der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung, argumentieren die anderen.

Das Geschäft mit EU-Kunden – nicht nur im Private Banking – ist nach wie vor eine bedeutende Aktivität der Auslandsbanken. Zwar sind die EU Märkte nicht die zukünftigen Wachstumsmärkte. Aber ein Grossteil der von Auslandsbanken verwalteten Vermögen stammen aus EU-Ländern und der Marktzugang ist für viele Banken zentral.

Die Forderung nach Marktzutritt ist im Moment nicht umsetzbar, denn die Masseneinwanderungsinitiative und die Ausgestaltung des institutionellen Rahmens haben neue Verhandlungen zurzeit verunmöglicht. Botschafter Balzaretti hat dies an der letztjährigen Jahresversammlung unseres Verbands klar hervorgehoben. Doch die Schweiz und die EU werden eines Tages wieder auf eine tragfähige Zusammenarbeit zurückfinden. Will der Bankensektor dann den Markzutritt thematisieren, muss er auf ein EU-kompatibles Regelwerk verweisen können. Daher sollten die Grundprinzipien der EU-Direktiven MiFID und MiFIR übernommen werden. Die Differenz zur Situation in der Schweiz ist zudem nicht so gross wie oft behauptet – die Grundprinzipien sind mit unserer Gesetzgebung kompatibel und werden auch in der Rechtsprechung angewandt.

Taktische Überlegungen führten in unserem Verband zur Ansicht, dass wir heute nicht generellen Marktzutritt forden sollten, sondern eine Freistellung von restriktiven Drittlandregimes für ein bestimmtes Anlegersegment. Dabei kann das in Grossbritannien angewandte Konzept des „sophistizierten Kunden“ übernommen werden. Dieses Konzept anerkennt den unterschiedlichen Schutzbedarf von Kleinanleger und vermögenden bzw. sophistizierten Kunden. Mit ihnen soll die grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit möglich sein. Sie sollen auch beim Verkauf und Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen schlankeren Vorgaben unterworfen sein als Kleinanleger. Unser Verbandsvorstand hat das Konzept bei einem Treffen mit der britischen Aufsichtsbehörde FCA eingehend diskutiert. Die Regelung wird vom britischen Regulator als mit den EU-Vorgaben kompatibel erachtet.

Why Switzerland

Das grenzüberschreitende Geschäft setzt voraus, dass die Schweiz als Standort attraktiv bleibt. Die Standortattraktivität hat der Vorstand mit den Autoren des Global Financial Center Index – dem führenden Index zur Attraktivität von Finanzplatzen – diskutiert. Die Schweiz, so die Quintessenz, muss den Begriff „Swissbanking“ positiv besetzen, indem sie die Stärken des Finanzplatzes aktiv und kontinuierlich kommuniziert und die als Schwächen wahrgenommenen Bereiche aktiv bearbeitet. Diese Idee haben wir in das Projekt der Schweizerischen Bankiervereinigung einfliessen lassen. Diese hat die Aufforderung des Bundesrates, das Reputationsmanagement an die Hand zu nehmen, aufgenommen. Das Projekt wird im laufenden Jahre einen grossen Teil unserer Aufmerksamkeit beanspruchen.

Gut Ding will bekanntlich Weile haben – dies gilt auch für die Zertifizierung der Kundenberater. Die Forderung wurde im Vorfeld aus dem Entwurf des Finanzdienstleistungsgesetz gestrichen. Als die Auslandsbanken vor zwei Jahren öffentlich die Zertifizierung forderten, fand diese Initiative kein Verständnis innerhalb der Branche. Doch der Wind hat sich gedreht. Entsprechende Ausbildungsmodule mit einem Qualitätssiegel werden nun angeboten und treffen auf reges Interesse. Zwar besteht weiterhin keine gesetzliche oder aufsichtsrechtliche Pflicht zu einer Zertifizierung. Doch der Standard wird sich als allgemein anerkannt durchsetzen.

Die Neuausrichtung des Geschäftsmodells an ein vollumfänglich steuertransparentes Umfeld hat das Thema Kundenbetreuung und damit die Zertifizierung beeinflusst. Ein anderer Faktor wird immer stärker zu einer treibenden Kraft in der Ausgestaltung des Geschäftsmodells: die neuen technischen Möglichkeiten. Die unter dem Namen Fintech zusammengefassten neuen Lösungen um Prozesse schneller, sicherer, direkter und günstiger zu machen, wurden ursprünglich als Alternative zur Bank und ihren Dienstleistungen propagiert. Apps zu Zahlungssystemen, on-line Banking im Hypothekargeschäft und Robo-tech verändern die traditionellen Prozesse der Banken. Institute beginnen, solche Lösungen zu integrieren. Damit vereinfachen sich Bankaktivitäten oder fallen ganz weg. Insbesondere ändern sich die Anforderungen an die Bankangestellten. Im jährlichen Gespräch des Vorstands mit Vertretern des Verwaltungsrats und der Geschäftsstelle der SIX Group zeigte sich, dass Fintech Lösungen gerade auch kleine Institute begünstigen können. Die neuen Möglichkeiten helfen oft, Fixkosten durch variable zu ersetzen. Der Vorstand wird sich diesem Thema im kommenden Jahr stärker widmen – die Frage ist für jedes Institut relevant.

Das vergangene Geschäftsjahr ist durch einen weiteren, bemerkenswerten Umstand gekennzeichnet: Das Thema „Bankgeheimnis“ ist fast ganz aus den Traktanden gefallen. Die Aufmerksamkeit liegt heute – gerade wegen der zunehmenden Transparenz und der Unsicherheit über den Gebrauch ausgetauschter Daten – auf Datenschutz und persönlicher Sicherheit. Diese Aspekte wird die Schweiz auf die internationale Agenda setzen können und auch wieder verstärkt in den Blickpunkt der Interessen der Banken stossen.

Verbandsarbeit

Strategische Diskussionen haben einen grossen Platz eingenommen in der Verbandsarbeit. Lunches mit den CEOs der Mitgliedsbanken wurden weitergeführt – sie stossen auf grossen Anklang und erlauben einen Gedankenaustausch unter den Auslandsbanken. Weitergeführt hat der Vorstand auch seine Treffen mit dem Direktorium der Schweiz. Nationalbank sowie Mitglieder der FINMA-Kommission und der Geschäftsleitung. Auch fand das im Vorjahr initiierte Gespräch mit dem Leiter des SIF, Staatssekretär de Watteville, erneut statt, sowie ein erstmaliges Meeting mit dem Vorstand und der Geschäftsleitung der SIX Group.

Des Weiteren hat die Geschäftsstelle gegen fünfzig Veranstaltungen zu regulatorischen Themen organisiert und regelmässige Informationsschriften zu regulatorischen Fragen publiziert. Zudem hat der Verband neue Diskussionsgruppen ins Leben gerufen: Gruppen zu den Themen Retail Banking, Trade Finance und Kapitalmarktbanken treffen sich regelmässig zur Diskussion aktueller Themen. Das Ostschweizer Treffen und die Veranstaltungen in Lugano geben den dortigen Instituten die Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch.

Im vergangenen Jahr wurde auch die Vertretung der Auslandsbanken in den Kommissionen der Schweiz. Bankiervereinigung neu geregelt. Die Bankiervereinigung hat verschiedene Kommissionen – u.a. die Kommission für Public Affairs und die Kommission zum Schutze schweizerischer Vermögenswerte – aufgehoben. Die Kommission Kundengeschäft und die Kommission Institutionelle Anlagen werden in die Steuerungsausschüsse Retail Banking und Asset Management umgewandelt. Zusätzlich wurden zwei neue Steuerungsausschüsse Private Banking und Capital Market gegründet. Diese „vertikalen“ Steuerungsausschüsse werden ergänzt durch die „horizontalen“, nun neu organisierten Kommissionen Recht und Compliance, Steuern, Bildung und Finanzmarktregulierung.

In den Steuerungsausschüssen nehmen Mitglieder des Verwaltungsrates der Bankiervereinigung, Mitglieder der Vorstände der Verbände oder CEOs der Banken Einsitz. Die Auslandsbanken werden vertreten durch Stefano Coduri, CEO, BSI SA (Private Banking), Mauro de Stefani, Präsident der Generaldirektion, Banca Popolare di Sondrio (Suisse) SA (Retailbanking), Nick Bossart, Head Investment Banking, J.P. Morgan Securities plc, London, Zweigniederlassung Zürich (Kapitalmarkt) und Stephen J. Mills, CEO, Schroder Investment Management (Switzerland) AG (Asset Management).

In den Kommissionen Einsitz nehmen Bernhard Schopper, HSBC Private Bank (Suisse) SA (nominiert, Steuerkommission), Simon Trippel, General Counsel, Coutts & Co. AG (Kommission für Recht und Compliance), Bernard Fishman, CFO, Bank Hapoalim (Schweiz) AG (Kommission für Finanzmarktregulierung) und Raoul Würgler, stv. Geschäftsführer, Verband der Auslandsbanken in der Schweiz (Bildungskommission).

Ausgeschieden – teilweise schon vor der Neustrukturierung – sind David Garrido, ehem. HSBC Private Bank (Suisse) SA (KORECO), Beat Ammann, ehem. BSI SA, Konrad Häuptli, ehem. HSBC Private Bank (Suisse) SA (beide Steuerkommission) und Walter Mathis, Habib Bank (Schweiz) AG  (Kommission für Finanzmarktregulierung). Ihnen, wie auch Katrin Frey, Morgan Stanley AG, und Vittorio Ferrario, EFG Bank AG, welche uns in den aufgelösten Kommissionen zum Schutze schweizerischer Vermögenswerte bzw. für Institutionelle Anlagen vertraten, danken wir herzlich für ihre Unterstützung.

Änderungen waren auch im Vorstand unseres Verbands zu verzeichnen. Die beiden kooptierten Hervé Catala, CEO, Crédit Agricole (Suisse) SA, und Adrian Nösberger, CEO, Schroder & Co Bank AG, wurden von der Generalversammlung in den Vorstand gewählt. Hervé Catala trat allerdings schon auf Ende letzten Jahres zurück, da er eine andere Funktion in seiner Bank annahm.

An dieser Stelle danken wir allen, die unsere Arbeit mitgestalten und sich für die Anliegen der Auslandsbanken und des Verbandes einsetzen. In einer Zeit, in der wir bedeutende Herausforderungen und vielversprechende Opportunitäten haben, sind wir mehr denn je auf die Unterstützung unserer Mitgliedsbanken angewiesen.


Zürich, März 2016

5 October 2017