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Überblick der Verbandsaktivitäten im Berichtsjahr in EN
54. Bericht des Vorstands
Executive Summary
Im Jahr 2025 intensivierte der Verband der Auslandsbanken in der Schweiz AFBS erfolgreich die Öffentlichkeitsarbeit, um die Rolle der Auslandsbanken für den Schweizer Finanzplatz und Wirtschaftsstandort sichtbarer zu machen. Austausch mit Medienschaffenden wie auch mit Regierungsvertretern und Politikern auf nationaler und kantonaler Ebene spielten dabei eine wichtige Rolle. Zusammenarbeit mit Dachverbänden wie der Schweiz. Bankiervereinigung trägt dazu bei, gemeinsame Positionen zu definieren und koordiniert zu vertreten. International setzt sich der Verband für die Stärkung des Finanzplatzes ein und navigiert durch neue regulatorische Herausforderungen wie die EU Eigenkapitalrichtlinie CRD6, während das Berne Financial Services Agreement mit dem Vereinigten Königreich neue Möglichkeiten bietet. Für 2026 ist eine umfassende Studie zur Wertschöpfung der Mitgliedsinstitute geplant.
Die Auslandsbanken sind ein wichtiger Bestandteil des Schweizer Finanzsystems. Sie bringen internationales Know-How ein, fördern Innovation und unterstützen den Fortschritt in Regulierung und Digitalisierung. AFBS vertritt ihre Interessen und stellt sicher, dass sie weiterhin einen Beitrag zur Schweizer Wirtschaft und zur globalen Vernetzung leisten. AFBS fördert den Austausch unter den Mitgliedern durch Roundtables und Arbeitsgruppen.
Öffentlichkeitsarbeit
2025 war das erste volle Jahr, in dem der Verband seine ausgebaute Öffentlichkeitsarbeit umfassend umgesetzt hat – und dies mit sichtbarem Erfolg. Dank koordinierten Medienauftritten durch die Geschäftsstelle alleine oder gemeinsam mit Mitgliedsinstituten konnte die Information über und die Aufmerksamkeit gegenüber den Auslandsbanken in der Schweiz und ihrer Rolle für den Schweizer Wirtschaftsplatz gestärkt werden. In einem Medienroundtable zum Custody Business haben der Verband und einzelne Mitglieder die Funktionsweise dieses Geschäfts aufgezeigt. Der Anlass gab Einblick in technische Fragen, und zeigte, weshalb der Schweizer Finanzplatz einen grossen Vorteil hat dank der Anwesenheit vieler globaler Anbieter. In der Aussprache zwischen einer Delegation des Verbandsvorstands und der Bundespräsidentin Karin Keller-Sutter stand die Regulierung nach dem UBS-CS Fall im Zentrum der Aufmerksamkeit. Man war sich einig, dass dieser Fall nicht den kleinen und mittelgrossen Banken weitere komplexe Regulierung aufbürden soll und dass das Proportionalitätsprinzip zu beachten sei. Ein Abendessen mit Vertretern der nationalrätlichen Kommission für Wirtschaft und Abgaben brachte alle politischen Parteien mit dem Verband zusammen und ermöglichte den Auslandsbanken ein weiteres Mal, ihre Rolle und ihre Verbindung zum Finanz- und Wirtschaftsstandort Schweiz zu erläutern. Neben den Nachwehen aus dem UBS-CS-Fall waren auch der Beitrag der Auslandsbanken an die Bedienung der lokalen Schweizer Kundschaft, im Firmen- ebenso wie im Privatkundensegment, von Interesse. AFBS Vertreterinnen konnten aufzeigen, welch grossen Wert für eine Schweizer Firma die Zusammenarbeit mit der hiesigen Tochter einer internationalen Bankengruppe hat: denn nur diese ist auch im Zielmarkt ihres Firmenkunden präsent und kennt die lokalen Gegebenheiten. Dies vereinfacht die Transaktion und reduziert das Risiko massgeblich.
Ähnliche Fragen standen im Zentrum der Aussprachen mit den Kantonsregierungen in Zürich und in Genf. In Genf fand das Treffen zum ersten Mal statt und stiess auf grosses Interesse. Verständnis war da, als die Bankenvertreter die Herausforderungen in den Bereichen öffentlicher Sicherheit, Transport, und Wohnen ansprachen. Klar ist den Regierungen in beiden Kantonen, dass sie gefordert sind, die Standortattraktivität aufrechtzuerhalten und dass der Wettbewerb nicht zwischen Genf und Zürich spielt, sondern zwischen der Schweiz und anderen Ländern. Die Stärke der Schweizer Währung ist attraktiv für die Kunden, die Sicherheit und Stabilität suchen, aber auferlegt internationalen Unternehmen, die hier arbeiten wollen, eine zusätzliche Last.
Der Verband ist auch auf sozialen Medien, insbesondere LinkedIn, präsent und informiert zu den eigenen Aktivitäten wie auch zu Neuigkeiten aus dem Kreis der Mitglieder. Das starke organische Wachstum des AFBS Profils und die rege Nutzerbeteiligung zeigen das Interesse am Verband und an den Auslandsbanken in der Schweiz.
Der Verbandsvorstand hat beschlossen, im Jahr 2026 eine Studie zum Finanzplatz durchzuführen. Es interessiert, wie die Auslandsbanken den hiesigen Finanzplatz wahrnehmen, welche Standortfaktoren ausschlaggebend sind, welche Wertschöpfung und welchen sonstigen Beitrag die rund 90 Institute in der Schweiz schaffen. Ziel ist, mehr Fakten über die Stellung der Auslandsbanken in der Schweiz zu erhalten, als heute verfügbar sind. Idealerweise soll die Studie regelmässig wiederholt werden, sodass Zeitreihen aufzeigen können, wie sich die Standortattraktivität entwickelt und ob die Entwicklung allenfalls mit bestimmten Massnahmen korreliert.
Die verbandsinterne Organisation der Kommunikationsarbeit hat sich gefestigt. Eine Gruppe von etwa 20 Experten aus den Mitgliedsbanken trifft sich regelmässig, um über die Verbandsaktivitäten informiert zu werden und das weitere Vorgehen zu koordinieren. In diesem Rahmen wird auch die Kommunikation zu Unternehmensaktivitäten der einzelnen Verbandsmitglieder und die Weiterverbreitung bestehender Kommunikationsmassnahmen abgeglichen.
Internationaler Finanzplatz
AFBS war auch in diesem Jahr an zahlreichen Massnahmen beteiligt, die die Positionierung des Schweizer Finanzplatzes international stärken. So hat sich AFBS an der Initiative der Schweizerischen Bankiervereinigung SBA zur Wiederbelebung von Öffentlichkeitsarbeit auf internationaler Ebene beteiligt. Bei den Aktivitäten in den USA sind Mitgliedsbanken unserer Vereinigung vor Ort aktiv geworden, haben ihr eigenes Netzwerk zugänglich gemacht, Türen geöffnet, Kontakte vermittelt. Dasselbe passiert in den anderen drei Fokusregionen, auf die die SBA ihre Arbeit konzentriert: Mittlerer und Naher Osten; Europa; China, Hong Kong, Singapur. Über seine Mitglieder ist AFBS hier in der Lage, eine seiner zentralen Stärken auszuspielen: nämlich das lokale Wissen über die globale Präsenz. Sicher sind nicht alle Bankengruppen überall zu Hause, aber alle zusammen bilden ein Netzwerk, das überall vertreten ist, Zugang zu lokalen Informationen hat, die Kultur vor Ort kennt. So findet immer wieder Austausch unter AFBS-Vertretern und zwischen AFBS und SBA statt und können Initiativen begleitet, lokale Einblicke gewährt, Kontakte vermittelt, sowie Aktivitäten unterstützt werden.
Eine kleine Gruppe Mitgliedsbanken hat sich im Berichtsjahr intensiv mit der Thematik des Marktzugangs in die EU auseinandergesetzt. Die CRD6 Richtlinie der EU sieht vor, dass Kernbankendienstleistungen nur über eine lokale Präsenz erbracht werden können. Davon betroffen sind Schweizer Tochtergesellschaften internationaler Bankengruppen die zum Teil beachtliche Finanzierungsleistung für EU-Unternehmen und somit einen wichtigen Beitrag zur Wirtschaftsleistung in der EU erbringen. Das soll inskünftig nicht mehr möglich sein; die EU erhofft sich mit der Zentralisierung der Beziehungsführung in ihrem Aufsichtsgebiet gesteigerte Vorhersehbarkeit und Stabilität der Risikoexposition ihrer Bankkonzerne. Die betroffenen Banken intervenieren beim Mutterhaus und bei der Heimataufsichtsbehörde; gleichzeitig steht AFBS mit dem Staatssekretariat für Internationale Finanzfragen SIF und den hiesigen Interessenverbänden in Kontakt. Auch wenn CRD6 eine Ausnahme für MiFID Dienstleistungen anbietet, ist die Einschränkung bei Kernbankendienstleistungen einschneidend.
Die Mitgliedsbanken mit spezifischem Interesse am Markt Deutschland haben zusammen mit schweizerischen und deutschen Kanzleien ein gemeinsames Verständnis der Umsetzung von CRD6 in Deutschland ausgearbeitet. Dabei haben sie auch Klarheit schaffen können zu Art und Weise wie die Freistellung fortgesetzt werden kann. Klar sind nicht mehr dieselben Dienstleistungen vollumfänglich möglich wie in der Vergangenheit, dennoch öffnet die Regelung auch in Zukunft wichtige Geschäftsopportunitäten für die Banken.
Auch für die Bedienung des Marktes Italien sind die betroffenen Banken in Abwägung; das Erfordernis einer lokalen Präsenz stellt Banken, die zum Teil über ihre Gruppe bereits vor Ort sind oder aber mit ihren eher kleinen Struktur beschränkte Ressourcen zur Verfügung haben, vor grosse (organisatorische) Herausforderungen. Der Verband ist mit seinen Mitgliedern im Austausch und koordiniert regelmässige Kontakte auch mit Experten aus den jeweiligen Zielmärkten, sodass die betroffenen Institute Einblick in die Entwicklung erhalten und den Gedankenaustausch pflegen können.
Während sich der EU-Markt zunehmend von Anbietern aus Drittländern abschirmt, verfolgen andere Märkte alternative Strategien. Dass die Schweiz ihre Grenzen immer offengehalten hat, zeigen viele Beispiele, auch das freizügige Regime gegenüber Kundenberatern aus Drittländern, die hierzulande nach Registereintrag aktiv sein dürfen. Ein weiterer Beweis dieser Offenheit ist das Berne Financial Services Agreement (BFSA), das die Schweiz mit dem Vereinigten Königreich abgeschlossen hat und das seit 1. Januar 2026 in Kraft ist. Firmen, die in der einen Jurisdiktion zugelassen sind, dürfen ihre Dienstleistungen nach Anmeldung auch in der anderen anbieten. Das ist eine wichtige Vereinfachung der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung zwischen diesen beiden Finanzplätzen und bietet den Instituten grosse Vorteile. Diejenigen, die nur in einem Markt präsent sind, haben freien Zugang zum anderen; diejenigen die in beiden präsent sind, können ihre Kompetenzen aus dem einen in den anderen tragen.
Die zunehmend unsichere geopolitische Situation mit mehreren regionalen Kriegen, bei denen internationale Mächte involviert sind, lässt die Aufmerksamkeit vieler internationaler Anleger wieder verstärkt auf die Schweiz richten, die sich als Hort der Stabilität und Sicherheit anbietet. Zahlreiche Banken beobachten ihre Kunden, die Vermögen in die Schweiz verschieben, die sie als sicheren Hafen schätzen.
Nationales
Die Aktivitäten zur Umsetzung des Regulierungspakets im Nachgang des UBS-CS Falls sind in vollem Gange. Das Parlament hat vorgeschlagen, dass die Mehrheit der Massnahmen auf systemrelevante Banken zu beschränken sei. Die Bundesverwaltung zieht einen weiteren Kreis des Anwendungsbereichs. Das gibt in den verschiedenen Bankenverbänden und auch mit unseren Mitgliedern viel Gesprächsstoff und Anlass zu Fragen. Auslandsbanken sind interessiert zu wissen, wie weit die Angleichung der Schweizer Regulierung an die internationalen Standards – zum Beispiel bei der Einführung eines Senior Manager Regimes – Auswirkungen auf die einzelne Bank haben wird. Die meisten Auslandsbanken sind über ihre Mutterhäuser bereits solchen Vorgaben unterstellt. Nur ist unklar, wie stark der Swiss Finish sich von den bekannten internationalen Standards unterscheiden und dadurch zusätzliche Anpassungen verlangen wird. Komplexe Regulierung spezifisch und in jedem Land leicht anders stellt für internationale Bankengruppen eine überproportional grosse Herausforderung dar. Viele Rollen werden zentral und nach internationalen Standards geführt. Nationale Besonderheiten, wie sie ein Swiss Finish bringt, bringen bei der durchschnittlichen Grösse der Auslandsbanken nur selten einen dem Aufwand entsprechenden Mehrwert. Die Auslandsbanken und der Verband verfolgen die Entwicklungen aufmerksam und werden sich wo notwendig einbringen. Getan haben sie dies bereits bei der Vorkonsultation zur Revision der Liquiditätsverordnung. Soll Liquidität lokal vorgehalten werden und sollen Massnahmen zur Notfallliquiditätsplanung lokal koordiniert werden müssen, lässt sich das nur schwer in die globale Liquiditätsplanung einer internationale Bankengruppe einpassen. Das hat AFBS mit einer Gruppe betroffener Banken identifiziert und dem SIF vorgetragen.
Gleichzeitig laufen die Vorbereitungen für das GAFI-Länderexamen. Das SIF koordiniert mit den betroffenen Banken die bevorstehenden Interviews, währenddessen die Bundesverwaltung die Umsetzung der notwendigen Anpassungen in der Gesetzgebung zur Geldwäschereibekämpfung vorantreibt. Dabei ist auch die SBA gefordert, denn sie überarbeitet die Vereinbarung über die Sorgfaltspflichten VSB und passt sie den aktuellen Standards an – dazu gehört die Inklusion von digitalen Identifikationsdokumenten und die Identifikation auf dem elektronischen Wege. Die Änderungen halten sich im Rahmen; dennoch werden die Banken gefordert sein, denn für die Umsetzung der neuen Vorgaben bleibt nur wenig Zeit, damit die vom Länderexamen vorgesehenen Fristen auch eingehalten werden können. AFBS arbeitet darauf hin, seine Mitglieder so gut wie möglich zu informieren und auch bereits mit Vorentwürfen zu bedienen, damit diese zumindest ansatzweise die notwendigen Anpassungen einschätzen und vorbereiten können.
Digitalisierung
Das Thema der Digitalisierung im Finanzsektor zieht weiterhin grosse Aufmerksamkeit auf sich. Die Schweiz scheint in einzelnen Bereichen gegenüber anderen Finanzplätzen an Attraktivität zu verlieren. Man vernimmt, dass das Umfeld für Startup Initiativen nicht mehr so attraktiv ist wie vor ein paar Jahren.
Andererseits laufen zahlreiche Projekte, um Prozesse in unterschiedlichen Bereichen national und international für das Zeitalter der Künstlichen Intelligenz vorzubereiten. So haben sich die Verbandsmitglieder im Berichtsjahr mehrmals getroffen, um die Entwicklungen und die Auswirkungen auf ihr Geschäft zu besprechen. Die Group Digital hat sich unter anderem zur Revision des Finanzinstitutsgesetzes ausgetauscht und dabei die Auswirkungen des Entwurfs auf ihre Geschäftstätigkeit besprochen. Die Anforderung, eine eigenständige Einheit für die Ausgabe von Zahlungstoken schaffen zu müssen findet sie unverhältnismässig. Eine Bank soll weiterhin sämtliche Finanzdienstleistungen erbringen können, wenn sie die dazu erforderlichen aufsichtsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt. Die Group Commodity Trade Finance hat sich mit der Digitalisierung der spezifischen Vertragsdokumente wie Bills of Lading und Letters of Credit befasst. Die Regulierung zur Digitalen Identität hat einen wichtigen Schritt vorwärts gemacht; das Gesetz ist verabschiedet und die Verordnung in der finalen Ausarbeitung. Leider sind die Übergangsfristen für die endgültige Einführung lange; dennoch zeichnet sich ein Licht am Horizont ab und man kann davon ausgehen, dass digitale Identitätsdokumente auch in der Schweiz ausgegeben und anerkannt werden können. Das, was in vielen Ländern bereits Standard ist, könnte es somit auch hierzulande werden. Für die stark international vernetzte Wirtschaft ist das ein sehr wichtiger Schritt.
Laufende Geschäfte
Die Umsetzung des FINMA Rundschreibens Operationelle Risiken hat die Banken auch im Jahr 2025 beschäftigt. Daneben hat der Verband selbst – und öfter noch über die Schweiz. Bankiervereinigung – an Vernehmlassungen zu Regulierung und Gesetzgebung teilgenommen und sich in die Diskussionen um die Anpassungen eingebracht. Die verbandsinternen Arbeitsgruppen arbeiten an den Themen und bereiten Positionen vor, die die Verbandsvertreter in die Stellungnahmen der Schweiz. Bankiervereinigung einbringen. So fand dies statt bei Stellungnahmen zu unterschiedlichen Themen in den Bereichen Digitalisierung (E-ID, Beziehungsaufnahme über Video), Steuerfragen (Modellwechsel FATCA, Einführung von CARF), ESG (Berichterstattung über Klimabelange), oder Aufsichtsrecht. In letzterem Themenkreis hat die Diskussion der von Bundesrat und Parlament vorgeschlagenen Massnahmen im Nachgang zum UBS-CS Fall einen grossen Stellenwert eingenommen und zu intensivem Austausch geführt.
Die AFBS Group Commodity Trade Finance hat sich auch im Berichtsjahr zweimal zu aktuellen Themen getroffen; sie umfasst alle in diesem Geschäft aktiven Banken, auch die schweizerischen, und bietet ein willkommenes Forum für Austausch und Zusammenarbeit. Die Group Legal & Compliance hat der Verband in diesem Jahr leicht umstrukturiert, sodass neu zwei Treffen in Bern stattfinden und die Vertreter der grossen Auslandsbanken zu eher strategischen Themen zusammenbringt. Daneben organisiert die Geschäftsstelle in Zürich und in Genf je zwei weitere Treffen zu L&C Themen, sodass ein breiterer Kreis an interessierten Fachleuten aus den Banken am Austausch teilhaben kann. Der Verband verfolgte aufmerksam die Einführung der Einzelkreditmeldung durch SNB und FINMA; Klarheit war gefordert in Bezug auf den Anwendungsbereich unter Auslandsbanken, die durch ihre internationale Struktur nicht in derselben Situation sind wie Schweizer Banken und gegebenenfalls genügend Zeit für notwendige Anpassungen haben müssen. Die nun gewählte Lösung, dass bloss in der Schweiz gebuchte Ausleihungen zu berichten sind, ist in Anbetracht des befürchteten Aufwands zu begrüssen.
Kontakte mit Institutionen des Finanzplatzes
Im Berichtsjahr hat der Verband die Kontakte mit Bundesverwaltung und Finanzplatzinfrastruktur im gewohnten Rahmen fortgesetzt und ausgeweitet. Erstmals hat sich im Berichtsjahr eine Vertretung des Verbandsvorstands einerseits mit Parlamentariern und andererseits mit der Bundespräsidentin getroffen. Beide Treffen waren sehr wertvoll, haben sie doch erlaubt, den Verband und seine Mitglieder interessierten Gesprächspartnern vorzustellen. Das Echo war gut und der Austausch in diesem Rahmen soll weitergeführt werden.
Wie gewohnt hat sich der Verbandsvorstand einmal bei der SIX Group zur Sitzung getroffen und in diesem Rahmen auch den Austausch mit Verwaltungsratspräsident und CEO derselben vertieft. Diese haben über die aktuelle Situation des Unternehmens und die zentralen Herausforderungen gesprochen. Das Wachstum in der EU nimmt eine wichtige Stellung ein und wird von AFBS unterstützt, denn Vernetzung mit und Skalierung auf diesem wichtigen Markt sind zentral. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen war SIX Group gezwungen, die Struktur zu überdenken und die digitale Plattform SDX in die bestehende Struktur zu integrieren; das ermöglicht weitere Synergien und vereinfacht die Interoperabilität zwischen digitaler und traditioneller Welt. Die Auslandsbanken stellen einen wichtigen Teil der Eigentümer von SIX und sind einer der wichtigsten Nutzer der SIX-Marktinfrastruktur. Es ist absehbar, dass die Aktionärsstruktur und die Governance aufgrund der Veränderungen auf dem Finanzplatz zu überdenken sind. Der Prozess dafür ist bei der SIX Group eingeleitet und die Auslandsbanken als wichtige Anteilseigner werden zeitnah einbezogen.
Das Treffen mit der FINMA gab der AFBS-Delegation die Möglichkeit, auf die Einzigartigkeit des schweizerischen Finanzplatzes hinzuweisen: die grosse Anzahl kleiner unabhängiger Finanzinstitute ist aus Sicht der AFBS ein wichtiger Faktor für die Stabilität, weil die negativen Auswirkungen bei Schieflage eines Instituts auf den gesamten Markt eingeschränkt sind. Die Kunden haben die Möglichkeit, bei einer grossen Zahl anderer Institute dieselben Dienstleistungen zu beziehen. Einzig bei infrastrukturrelevanten Diensten sieht die Situation etwas angespannter aus, weil nur wenige Banken in der Lage sind, diese anzubieten. AFBS versteht, dass die Finanzplatzregulierung international angeglichen sein muss und begrüsst, dass der Swiss Finish vermieden wird, denn dieser verursacht immer grossen Aufwand. Die Auslandsbanken begrüssen auch den technologieneutralen Ansatz bei der Regulierung neuer Bereiche des Finanzmarktes, weil dieser Klarheit und Einfachheit sichert. Die Möglichkeit, auch Kundendaten international zu übermitteln, wird immer wichtiger für Auslandsbanken. Einerseits, weil diese Banken internationale Kompetenzzentren unterhalten, Überwachung zentralisieren und so effizienter regulatorische Vorgaben umsetzen können; Andererseits, weil die Kunden zwar immer noch sehr grossen Wert auf Vertraulichkeit legen, aber sehr wohl verstanden haben, dass ihre Daten im Zusammenhang mit spezifischen Angelegenheiten international ausgetauscht werden.
Der Vorstand hat seinen Kontakt mit dem SECO weiter vertieft und in einem Treffen über die Wettbewerbssituation nach der UBS-CS Transaktion gesprochen. Für SECO war es wertvoll, die Einschätzung der Auslandsbanken zu erfahren und über möglichen Einbezug derselben bei Dienstleistungen für die Finanzplatzinfrastruktur zu sprechen. Am selben Treffen waren auch Vertreter von BAK Economics anwesend, die eine im Auftrag von SECO zu diesem Thema erstellte Studie präsentierten. Zahlreiche Auslandsbanken hatten daran teilgenommen und ihre Einschätzung der eingeschränkten Wettbewerbslage infolge reduzierter Angebotsvielfalt zum Ausdruck gebracht. Entgegen bereits früher gemachter Äusserungen der Wettbewerbskommission sind die Auslandsbanken nicht in der Lage, so rasch offene Lücken zu füllen – zumindest nicht in allen Marktsegmenten. So ist insbesondere die Dienstleistung an KMU, auch wenn diese international tätig sind, erst ab einem gewissen Volumen möglich. Neue Opportunitäten werden Zeit benötigen, um sich zu konkretisieren.
Der Austausch mit dem Staatssekretariat für Internationale Finanzfragen SIF konzentrierte sich im Berichtsjahr auf eine sehr technische Frage, nämlich die Auswirkungen von der CRD6 Richtlinie auf das grenzüberschreitende Geschäft der Auslandsbanken, insbesondere im Bereich der Finanzierung und Strukturierung. Diese Geschäfte sind unter CRD6 nicht mehr möglich ohne Zweigniederlassung in der EU und die betroffenen Banken sind mit SIF im regelmässigen Austausch, um die konkreten Auswirkungen und mögliche Anpassungen in der internen Organisation zu besprechen.
Im August 2025 hat sich eine Delegation des Vorstandes mit einer Gruppe Parlamentariern aus der nationalrätlichen Kommission für Wirtschaft und Abgaben getroffen und die Diskussion um die Parlamentarischen Untersuchung zum UBS-CS Fall besprochen. Alle politischen Parteien waren vertreten und die Auslandsbanken konnten Erfahrungen aus ihren Heimmärkten teilen und ihre Sicht auf in der Schweiz vorgeschlagene Massnahmen äussern. Einleitend haben die AFBS-Vertreter die Rolle und die Geschäftsmodelle der Auslandsbanken in der Schweiz erläutert und dargelegt, dass sie bereits seit langer Zeit integraler Bestandteil des Finanzplatzes sind – und dies auch zu bleiben gedenken. Sie haben jedoch auch darauf aufmerksam gemacht, dass die regulatorische Komplexität, gepaart mit hohen Lohn- und Produktionskosten sowie der starken Währung grosse Herausforderungen an die Schweizer Präsenz eines internationalen Konzerns stellen. Wenn der Mehrwert derselben nicht klar dargelegt werden kann, besteht Gefahr, dass auch der Standortentscheid in Frage gestellt wird. Die Tatsache, dass gewisse administrative Aktivitäten im Ausland zentralisiert werden, hat mehrere Gründe: operationelle Resilienz, Konsolidierung der Prozesse, aber auch Kosten.
Im Oktober traf sich AFBS mit Bundespräsidentin Karin Keller Sutter. Auch hier stand vorerst das gegenseitige Kennenlernen im Vordergrund. Die Bundespräsidentin begrüsst die starke Verbundenheit der Auslandsbanken mit dem Standort Schweiz. Sie hat klar zum Ausdruck gebracht, dass die Anpassung der Regulierung im Nachgang des UBS-CS Falls sich in erster Linie an die systemrelevanten Banken richte und die kleinen Institute nicht im selben Ausmass betroffen sein sollen. Dennoch hielt sie fest, wie das auch die FINMA tat, dass gewisse aufsichtsrechtliche Vorgaben nur schwerlich bloss auf einzelne Bankenkategorien angewandt werden können. So hätten Vorgaben zum Geschäftsgebaren unabhängig von der Grösse des Instituts Gültigkeit und hätte die Definition von Kompetenzen der Aufsichtsbehörde für alle Institute dieselbe Gültigkeit.
Auch ein Novum in der Verbandstätigkeit war der Medienroundtable zum Custody Banking, der im November in Anwesenheit von Vertretern sämtlicher Wirtschaftsmedien stattfand. Die Auslandsbankenvertreter nutzten die Gelegenheit, um das Verwahrgeschäft und seine globale Struktur zu erklären und den Unterschied zwischen Asset Custody und Asset Management aufzuzeigen. Das technologieintensive Geschäft setzt voraus, dass grosse Volumen verarbeitet werden können, um Effizienz zu gewährleisten; es erfordert laufend grosse Investitionen in die IT Infrastruktur. Mit aus diesen Gründen ist es für den Standort Schweiz attraktiv, dass globale, auf dieses Geschäft spezialisierte Anbieter hier anwesend sind und ihre Dienstleistungen anbieten. Der Austausch stiess auf reges Interesse und wurde von einer lebhaften Diskussion abgerundet.
Das alljährliche Treffen mit der Schweiz. Nationalbank musste aufgrund von Verfügbarkeit der Teilnehmer auf die zweite Jahreshälfte verschoben werden.
Verbandsaktivitäten und Personalien
Einmal mehr fand die 53. Generalversammlung im digitalen Format statt. Die Veranstaltung wurde begleitet vom jährlichen Get Together, in Zürich beim Hauptsponsor Bär & Karrer. Eva Selamlar, Financial Innovation Desk FIND stellte die Thrusts of Digital Innovation vor, insbesondere in Bezug auf Verwendung von KI in der Bank und die sichere Verwahrung von Daten mit Quantum Safe. Die nachfolgende Diskussion erlaubte, die Entwicklungen in der Schweiz mit anderen Finanzplätzen zu vergleichen. Im informellen Rahmen konnte der Austausch an einem angenehmen lauwarmen Frühsommerabend fortgesetzt werden.
Im Berichtsjahr hat AFBS erneut mehr als achtzig Veranstaltungen für die Mitglieder organisiert. Es handelt sich dabei um Group Meetings genauso wie Conferences, Roundtables und andere Formate zur Informationsvermittlung oder dem Gedankenaustausch. Die Kontakte zu Kollegen sind ein wichtiger Mehrwert, den diese Veranstaltungen bieten. Im Gegensatz zu grösseren Banken sind die Experten in den Auslandsbanken oft allein in ihrem Gebiet und froh, mit Kollegen aus anderen Instituten über ihre Herausforderungen sprechen und ihre Ansichten austauschen zu können. Auch wenn Veranstaltungen als Video Conference geschätzt werden, weil sie Zeit einsparen, stellen die Teilnehmerinnen immer wieder fest, wie wichtig die persönliche Anwesenheit zur Kontaktpflege ist. Der Vorstand ist genau derselben Meinung und hat beschlossen, seine Sitzungen grundsätzlich physisch, nur ausnahmsweise als V/C und nicht hybrid durchzuführen.
Die 53. Generalversammlung wählte Anke Bridge, LGT Bank (Switzerland) Ltd. und Grégory Lambillon, ING Wholesale Banking Switzerland, als neue Mitglieder in den Vorstand. Sie erneuerte die Mandate von Alfonso Gomez, BBVA (Suiza) SA und Enna Pariset, BNP Paribas, die beide auch das Vizepräsidium innehaben, sowie von Peter Gabriele, J.P. Morgan (Suisse) SA, und Marni Mc Manus, Citibank (Switzerland) Ltd. Im Verlaufe des Jahres kooptierte der Vorstand Fouad Hamiyeh, FAB Private Bank (Suisse) S.A.; Clemens Kaiser, Deutsche Bank (Schweiz) AG; Elie Sassoon, Bank J. Safra Sarasin AG; und Daniel Torreilles, J.P. Morgan (Suisse) SA; als neue Mitglieder und nahm Kenntnis vom Rücktritt von Daniel Belfer, Bank J. Safra Sarasin AG; Peter Gabriele, J.P. Morgan (Suisse) SA; und Gabriel Castello, HSBC Private Bank (Suisse) SA, dessen Nachfolge im Vorstand Alfonso Gomez antritt. Der Vorstand bedankt sich bei allen herzlich für ihre Unterstützung und Mitarbeit im Verband.
Eine aktuelle Aufstellung der Mandate und Vertretungen des AFBS ist ersichtlich auf www.afbs.ch \ About Us.
An dieser Stelle dankt der Vorstand allen, die die Verbandsarbeit unterstützen und sich für die Anliegen der Auslandsbanken und des Verbandes einsetzen, für ihre Unterstützung und ihr Engagement.
Auch spricht der Vorstand seinen Dank dem Verbandssekretariat aus, dessen anhaltende Informations- und Koordinationsarbeit die effiziente Verbandsarbeit sicherstellt.
Zürich, April 2026