Bericht des Vorstands 2017

Anhaltender, vorsichtiger Optimismus

Überblick

Die Zukunft des Finanzplatzes Schweiz blieb und bleibt im Zentrum des Interesses von Verband und Vorstand. Das Gedeihen unseres Finanzplatzes und damit auch der hiesigen Auslandsbanken hängt entscheidend von der globalen Entwicklung der grenzüberschreitend verwalteten Vermögen ab, sowie von der Wettbewerbssituation an den regionalen Wachstumspolen. Die Promotion des Finanzplatzes Schweiz muss sich auf die Märkte mit einem hohen Wachstumspotential konzentrieren. Der Vorstand identifizierte in der Diskussion mit Partnern von Boston Consulting Group die für das Schweizer Private Banking zur Zeit bedeutendsten Märkte sowie die zukünftigen Wachstumsmärkte. So wird erwartet, dass die globalen grenzüberschreitenden Vermögen in der nahen Zukunft um 4 bis 5% jährlich wachsen; in diesem Segment bleibt die Schweiz mit knapp 25% Marktanteil das wichtigste internationale Finanzzentrum. Nach wie vor stammt der Grossteil der in der Schweiz gebuchten Vermögen aus den EU- Ländern. Es ist aber davon auszugehen, dass diese „alten“ Märkte in den nächsten Jahren weniger stark wachsen werden. Neun der 15 für das Schweizer Private Banking wichtigsten Länder befinden sich bereits jetzt ausserhalb der EU. . Die Dynamik der „neuen“ Märkte begünstigt jedoch Hong Kong und Singapur. Mittelfristig werden diese der Schweiz den Spitzenplatz streitig machen.

Diese Resultate hat unser Verband auch mit dem Staatssekretariat für internationale Finanzfragen diskutiert. Die Schweiz muss ihre bisherigen Promotionsaktivitäten weiterführen und sich dabei auf die stark wachsenden „neuen“ Länder konzentrieren. Trotzdem bleibt der grenzschreitende Finanzdienstleistungsverkehr mit der EU auf Grund der in der Schweiz gebuchten Vermögen europäischer Kunden von grosser Bedeutung.

 Die Konsolidierung und der Schwund von Auslandsbanken in der Schweiz war im Unterschied zu den Vorjahren kein dominantes Thema mehr im Verband und seinem Vorstand. Die Zahl ausländischer Banken ging allerdings wiederum zurück – von 107 Ende 2016 auf 99 per Ende 2017. Zu verzeichnen waren neun Marktaustritte und ein Neuzugang. Von den 254 Banken in der Schweiz waren Ende 2017 ca. 40% Auslandsbanken.

Keine Bewegung beim Marktzugang

Dem Ziel der Banken, für qualifizierte Anleger oder „sophisticated clients“ in der EU grenzüberschreitend Finanzdienstleistungen im Rahmen der geltenden MiFID II-Regeln erbringen zu können, ist die Schweiz auch 2017 nicht näher gekommen. Ein EU-Drittlandregime gibt es in diesem Bereich nicht, und gewisse EU-Mitgliedsländer, wie Italien, Frankreich und Spanien, verlangen für die Erbringung von Finanzdienstleistungen nunmehr neu eine physische Präsenz.

Auf Eis gelegt wurden Gespräche über eine Verbesserung der Dienstleistungsexporte in den EU-Markt schon nach der Abstimmung zur Einschränkung der Personenfreizügigkeit. Faktisch wurde die Personenfreizügigkeit gegenüber EU-Bürgerinnen und -Bürgern allerdings nie eingeschränkt, und mittlerweile wurde auch eine EU-konforme Umsetzung des Abstimmungsresultats gefunden. Trotzdem kamen die Gespräche zur Dienstleistungsfreiheit vollständig zum Erliegen. Die EU erklärt dies, wie schon früher, mit dem Fehlen eines institutionellen Rahmenabkommens. Ende vergangenen Jahres verweigerte die EU-Kommission sogar die generelle Anerkennung der Äquivalenz der Schweizer Gesetzgebung zur Finanzmarktinfrastruktur mit den EU-Standards; sie begrenzte sie auf ein Jahr und machte die Verlängerung von einem Abkommen zu den institutionellen Fragen abhängig.

Bundesrat und Verwaltung sind bestrebt, eine Lösung mit der EU zu finden. Diese soll die inhaltlich eigentlich unbestrittene Anerkennung der Äquivalenz der schweizerischen Finanzmarktregelungen sicherstellen. Doch Äquivalenz bedeutet weder einen weniger eingeschränkten und noch einen uneingeschränkten Zugang zum EU-Markt. Eine vom Verband organisierte Konferenz in Genf erlaubte eine Standortbestimmung. Ohne spezielles Abkommen bzw. die Anerkennung der Dienstleistungsfreiheit – so waren sich die Referenten aus der EU, der Schweizer Verwaltung und Beobachter des Finanzsektors einig – ist in diesem Dossier keine Lösung zu finden. Davon sind aber die Schweiz und die EU noch sehr weit entfernt.

Von der "one-size-fits-all" zur differenzierten Regulierung

Auf der Verbandsagenda standen auch die verschiedenen Initiativen zur Weiterentwicklung der Finanzmarktregulierung. In Politik und Öffentlichkeit am meisten beachtet wurde die Einführung des Automatischen Informationsaustauschs. Ab den Jahren 2018 bzw. 2019 wird die Schweiz mit 91 Ländern – oder zumindest denjenigen, welche die notwendigen Voraussetzungen für ein In-Kraft-Treten der Abkommen erfüllen – steuerlich relevante Informationen austauschen. Abkommen mit weiteren Ländern sind für die Jahre danach zu erwarten. Für den Finanzplatz genauso bedeutend waren die Anpassungen des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes FINFRAG an Änderungen des EU-Regelwerks, die Revision der Geldwäschereiregulierung an die Resultate der Peer Review des Global Forum, und die Überarbeitung der prudentiellen Aufsicht im Rahmen der Weiterentwicklung der Basel III Standards.

Im Laufe der neuerlichen Veränderungen in der prudentiellen Aufsicht haben kleine und mittlere Banken wiederholt die Anwendbarkeit der auf internationale Institute ausgerichteten Vorgaben auf systemisch nicht relevante Banken in Frage gestellt. Die FINMA eröffnete mit einem Symposium für kleine und mittlere Banken die Diskussion für eine differenzierte Regulierung. Aus Stabilitätsgesichtspunkten stellen diese Banken keine Systemrisiken dar; im Falle von Insolvenz können sie zudem schnell und ohne Schaden für Depositäre abgewickelt werden. Im Rahmen des Symposiums führte unser Verband Aussprachen mit interessierten Banken durch und brachte Vorschläge ein, wie die Effizienz des Regulierungsrahmens erhöht werden kann. Dabei steht nicht eine Reduktion der Regulierung im Vordergrund, sondern Erleichterungen vor allem auch im Berichtswesen, bei den Offenlegungspflichten und im Prüfwesen. Diese Vorschläge hat der Verband in seine Vernehmlassung zur Revision des FINMA Rundschreibens Prüfwesen einfliessen lassen.

Der Bankensektor hat den Ball aufgenommen. Die Schweizerische Bankiervereinigung lud alle Bankengruppen ein, ihre Vorstellungen zur Neugestaltung des Regulierungsrahmens zu formulieren. Die Proportionalität der Regulierung soll aber nicht nur die kleinen und mittleren Banken von unnötigen Belastungen befreien. Auch für grosse Institute kann eine risikogerechte Regulierung Vereinfachungen schaffen.

 Mit Zuversicht ins 2018

Aus der im Vorjahr gestarteten Initiative zu Fintech hat sich Cybersecurity als vordringlichstes Anliegen herauskristallisiert. Der Finanzplatz Schweiz ist bezüglich cyber-resilience nicht führend. Eine Arbeitsgruppe des Vorstands sucht Wege, wie die Cybersecurity erhöht und Banken über laufende Entwicklungen informiert werden können. Ob eine institutsübergreifende Lösung möglich ist, wurde in der Aussprache zwischen Vorstand und SIX eingehend diskutiert. Das Thema wurde anschliessend mit der FINMA, MELANI, der Meldestelle für Informationssicherheit, dem SIF und dem Zürcher Staatsanwalt aufgenommen. Die Bemühungen werden im laufenden Jahr weitergeführt.

Aus der Diskussion um Fintech hervorgegangen ist auch eine verstärkte Beschäftigung mit Initial Coin Offerings (ICOs) – der Einführung von Cryptocurrencies. Auf Grund der fehlenden Geldwäscherei- und KYC-Regeln bleiben Banken in diesem Bereich vorerst auf Distanz. Ändert sich der regulatorische Rahmen, werden virtuelle Währungen sowie die unterliegende Technologie auch für die Banken interessant werden.

Drei weitere Gesetzesprojekte werden die Banken im laufenden Jahr beschäftigen: Erstens dürften die schon lange diskutierten Gesetze zu Finanzdienstleistung und Finanzinstituten im laufenden Jahre vom Parlament verabschiedet werden. In Kraft gesetzt werden sie frühestens im 2019, aber die Vorbereitungsarbeiten müssen an die Hand genommen werden. Für Banken, welche sich schon auf das EU-Projekt MiFID II eingerichtet haben, wird der Umsetzungsbedarf wohl weniger hoch sein als für inlandsorientierte Dienstleister oder Institute mit Kunden ausserhalb des EU-Raums. Zweitens wird das schweizerische Datenschutzgesetz in die parlamentarische Behandlung gehen. Ob die vorgesehene Angleichung des Schweizer Gesetzes an die EU-Richtlinien vom Parlament unterstützt wird, ist noch offen. Drittens wird die Einlagensicherung einer Totalrevision unterzogen. Das heutige System der reinen ex-post Finanzierung wird abgelöst werden. Neu werden Banken Sicherheiten hinterlegen müssen, die im Bedarfsfall sehr schnell veräussert werden können. Sie werden eine Auszahlung in sieben Tagen sicherstellen müssen. Ebenso soll die Kundeninformation neu geregelt werden.

Im laufenden Jahr steht auch die Zukunft der Verrechnungssteuer zur Debatte. Nach dem Rückzug der Parlamentarischen Initiative Matter zur Verankerung des Bankgeheimnisses in der Bundesverfassung stellt sich die Frage, ob nicht auch die Schweiz intern die Verrechnungssteuer zugunsten des Informationsaustausches abschaffen soll oder ob sie den status quo behalten und die Verrechnungssteuer grundlegend überarbeiten will.

Die Verrechnungssteuer führte dazu, dass viele Banken Treuhandvermögen im Ausland anlegen. Damit geht aber der Schweizer Wirtschaft Kapital verloren. Unser Verband hat den Vorschlag eingebracht, die Verrechnungssteuer abzuschaffen. So könnten die Banken das Kapital in der Schweiz investieren, und der Finanzplatz würde gestärkt. Dieser Vorschlag wird weiterverfolgt; unser Verband wird sich auch weiterhin aktiv in die Diskussion um die Zukunft der Verrechnungssteuer einbringen.

Interna des Verbands

Die Verbandsarbeit zeichnet sich durch Kontinuität aus. Die vor einigen Jahren eingeführten CEO-Lunches werden weitergeführt. Sie sind ein wichtiges Gefäss für den Gedankenaustausch unter den Auslandsbanken und ein Gradmesser für den Vorstand. An den jährlichen Treffen mit Vertretern der Schweizerischen Nationalbank sowie Mitgliedern der FINMA-Kommission und der Geschäftsleitung wurde die Situation der Auslandsbanken, aber auch die Frage des Marktzutritts intensiv diskutiert. Dieses Thema stand auch im Mittelpunkt des Gesprächs mit dem Leiter des SIF, Staatssekretär Jörg Gasser, wobei der Fokus der Diskussion auf den Zielmärkten des Schweizer Wealth Managements lag.

Dieses Jahr hat auch wieder ein Treffen mit dem Vorstand und der Geschäftsleitung der SIX Group stattgefunden. Neben den strategischen Fragen der SIX Group war Cybersecurity ein Thema; es ist sowohl für Banken als auch für die SIX als Infrastrukturanbieter von grösster Bedeutung.

Des Weiteren hat die Geschäftsstelle wiederum gegen fünfzig Veranstaltungen zu regulatorischen Themen organisiert und regelmässige Informationsschriften zu regulatorischen Fragen publiziert. Zudem finden in der Ostschweiz und in Lugano regelmässig Veranstaltungen statt, in denen das Sekretariat über anstehende Themen orientiert und mit Marktteilnehmern diskutiert. Die FATCA/CRS-Umsetzungsgruppe in Genf gibt den dortigen Instituten – darunter auch schweizerischen Banken sowie Trusts und Vermögensverwaltern – die Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch.

In das neugegründete Fachgremium Digitalisierung der Schweiz. Bankiervereinigung wurde André Lagger, CEO, LGT Financial Services AG, Vaduz, gewählt. In den bestehenden Kommissionen und Steuerungsausschüssen der Schweiz. Bankiervereinigung sind keine Mutationen zu verzeichnen. Auch dies ist ein Zeichen, dass die Auslandsbanken als Gruppe wieder in ruhigerem Gewässer fahren.

Aus dem Vorstand unseres Verbands schieden aus Pierre-Alain Bracher, Vizepräsident des Verwaltungsrates, Bank J. Safra Sarasin AG, Basel. Und Benoît Dumont, Verwaltungsratspräsident, J.P. Morgan (Suisse) SA, Genf. Der Vorstand dankt beiden Mitglieder herzlich für ihre Mitarbeit und Unterstützung der Verbandsarbeit. Als neues Vorstandsmitglied wurde Markus Affolter, Group General Council, Bank J. Safra Sarasin AG, Basel, kooptiert. Er wird der Generalversammlung unseres Verbands zur Wahl vorgeschlagen.

Als Prüferin zurückgetreten ist Frau Natalie Recknagel, da sie aus ihrer Bank ausschied. Der Vorstand nominierte Guy Teulings, Habib Bank AG, Zürich, als dritten Prüfer; auch er wird der Generalversammlung zur Wahl vorgeschlagen.

An dieser Stelle danken wir allen, die unsere Arbeit unterstützen und sich für die Anliegen der Auslandsbanken und des Verbandes einsetzen, für Ihre Mitarbeit und Engagement.


Zürich, März 2018

15 May 2019